Das ist eine häufige Situation, die den Prozess verlangsamen kann. Rechtlich ist es möglich, einem anderen Erben oder einer anderen Person eine notarielle Vollmacht zu erteilen, damit diese alle erforderlichen Schritte stellvertretend übernehmen kann. Wenn ein Erbe dauerhaft nicht kooperiert oder unerreichbar ist, gibt es rechtliche Wege über das Nachlassgericht, die aber zeitaufwendig sind. Ich helfe dabei, die Kommunikation so zu strukturieren, dass möglichst alle Beteiligten mitgenommen werden.