FAQ
Kann ein einzelner Erbe das Haus ohne die Zustimmung der anderen verkaufen?
Nein. Ein wirksamer Immobilienverkauf ist nur mit der Zustimmung aller Miteigentümer möglich. Wer seinen Anteil allein verwerten möchte, hat theoretisch die Möglichkeit, nur seinen eigenen Erbanteil zu verkaufen. Praktisch findet sich für einen bloßen Miteigentumsanteil an einer Immobilie aber kaum ein Käufer. Der einzig realistische Weg zu einem guten Ergebnis führt über die gemeinsame Einigung aller Erben.
Wie lange dauert es, als Erbengemeinschaft ein Haus zu verkaufen?
Das hängt stark davon ab, wie schnell sich die Erben einigen können und wie zügig die notwendigen Unterlagen zusammengestellt werden. Wenn alle Beteiligten kooperieren, der Erbschein vorliegt und das Objekt gut vorbereitet ist, kann ein Verkauf innerhalb von einigen Monaten abgeschlossen werden. Gibt es Uneinigkeiten oder fehlen wichtige Dokumente, kann sich der Prozess erheblich verlängern.
Muss das geerbte Haus renoviert werden, bevor es verkauft wird?
Nicht zwingend. Bei vielen geerbten Immobilien ist der Zustand ein Teil der Preisfindung, und Käufer kalkulieren Renovierungsbedarf entsprechend ein. Kleine Schönheitsreparaturen können den Gesamteindruck verbessern und sind oft sinnvoll. Aufwändige Sanierungen rechnen sich vor dem Verkauf dagegen selten. Ich schaue mir das Objekt an und sage Ihnen ehrlich, was sich lohnt und was nicht.
Was passiert, wenn ein Erbe im Ausland wohnt oder schwer erreichbar ist?
Das ist eine häufige Situation, die den Prozess verlangsamen kann. Rechtlich ist es möglich, einem anderen Erben oder einer anderen Person eine notarielle Vollmacht zu erteilen, damit diese alle erforderlichen Schritte stellvertretend übernehmen kann. Wenn ein Erbe dauerhaft nicht kooperiert oder unerreichbar ist, gibt es rechtliche Wege über das Nachlassgericht, die aber zeitaufwendig sind. Ich helfe dabei, die Kommunikation so zu strukturieren, dass möglichst alle Beteiligten mitgenommen werden.
Fallen bei einer Erbengemeinschaft Steuern beim Hausverkauf an?
Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn zwischen dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser und dem Verkauf weniger als zehn Jahre liegen, kann Spekulationssteuer anfallen. Selbstgenutzte Immobilien sind unter bestimmten Bedingungen davon ausgenommen. Da ich kein Steuerberater bin, empfehle ich Ihnen ausdrücklich, diesen Punkt vor dem Verkauf mit einem Fachmann zu klären. Das kostet wenig Zeit und kann viel Geld sparen.